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Geltungsbereich

AGB´s

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Tischreservierungen, die telefonisch, per E-Mail, über die Website oder über ein eingesetztes Reservierungssystem vorgenommen werden.

 

Zustandekommen der Reservierung

Eine Reservierung wird erst dann verbindlich, wenn sie durch das Restaurant bestätigt wurde. Eine bloße Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

Anspruch auf Platzierung

Die Reservierung begründet einen Anspruch auf einen Tisch bzw. Plätze in der bestätigten Personenzahl, jedoch nicht auf einen bestimmten Tisch oder einen bestimmten Sitzbereich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.​

Verspätungen

Reservierte Tische werden für maximal 15 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit freigehalten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ankunft und auch keine rechtzeitige Mitteilung über eine Verspätung, ist das Restaurant berechtigt, den Tisch anderweitig zu vergeben.​

Stornierung durch den Gast

Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem reservierten Termin kostenfrei möglich, sofern keine abweichende Vereinbarung für Gruppen, Veranstaltungen oder Menüs getroffen wurde. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Stornierung beim Restaurant.​Stornierungen sollten telefonisch oder in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Das Restaurant kann aus Nachweisgründen um eine Stornierung in Textform bitten.​

Änderung der Personenzahl

Änderungen der Personenzahl sind dem Restaurant so früh wie möglich mitzuteilen. Das Restaurant ist berechtigt, bei erheblichen Abweichungen die Reservierung anzupassen, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.​

No-Show und kurzfristige Stornierung

Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage oder bei einer verspäteten Stornierung kann das Restaurant eine angemessene Ausfallgebühr verlangen, sofern hierauf vor Abschluss der Reservierung ausdrücklich hingewiesen wurde. Eine solche Gebühr muss transparent vereinbart sein und sich an dem typischerweise entstehenden Schaden orientieren.​ Soweit eine pauschale Ausfallgebühr vereinbart wird, bleibt dem Gast der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ohne eine solche Möglichkeit kann eine entsprechende Klausel unwirksam sein.

​Beispielklausel für reguläre Reservierungen

Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem reservierten Termin oder bei Nichterscheinen ohne Absage kann eine Ausfallgebühr in Höhe von 50€ Euro pro Person berechnet werden, sofern der Tisch nicht mehr anderweitig vergeben werden kann und der Gast hierüber vorab informiert wurde.​

Beispielklausel für Reservierungen mit Menü oder Mindestumsatz

Wurde für die Reservierung ein Menü, ein Mindestverzehr oder eine sonstige verbindliche gastronomische Leistung vereinbart, kann bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen der dadurch entstehende Ausfall ganz oder teilweise berechnet werden, soweit dies vorab vereinbart wurde und die Berechnung angemessen ist.​

Gruppenreservierungen

Für Gruppenreservierungen kann das Restaurant gesonderte Bedingungen vorsehen, insbesondere längere Stornofristen, Anzahlungen oder abweichende Ausfallpauschalen. Solche Bedingungen werden im Einzelfall mitgeteilt und gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.​

Stornierung durch das Restaurant

Das Restaurant behält sich das Recht vor, Reservierungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu stornieren oder anzupassen, insbesondere bei höherer Gewalt, technischen Störungen, unvorhersehbaren Betriebsabläufen oder aus sonstigen Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Restaurants liegen. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall erstattet.

​Kein Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Tischreservierungen besteht regelmäßig nicht, sofern es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum erbracht werden.​

Haftung

Das Restaurant haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Restaurant nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

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